Kyu-Prüfungen
Vorbereitungszeit und Mindestalter bei Jugendlichen und Erwachsenen zur nächsten Prüfung
nach der Prüfungsordnung des Deutschen Karate Verband (DKV):
Gürtelgrad | Gürtelfarbe | Vorbereitungszeit/Mindestalter |
9. Kyu | weiß | keine, nach Ausstellung des Mitgliedsausweises der 9. Kyu darf zeitgleich mit dem 8. Kyu abgelegt werden (zwei Prüfungsmarken erforderlich) |
8. Kyu | gelb | 3 Monate – (bei Kindern 5 Monate) |
7. Kyu | orange | 3 Monate – (bei Kindern 5 Monate) |
6. Kyu | grün | 3 Monate – (bei Kindern 5 Monate) |
5. Kyu | blau | 3 Monate – (bei Kindern 5 Monate) |
4. Kyu | blau | 3 Monate – (bei Kindern 5 Monate) |
3. Kyu | braun | 3 Monate |
2. Kyu | braun | 3 Monate |
1. Kyu | braun | 3 Monate |
Hinweise zur Prüfung der Kinder
Für Kinder und Schüler bis 14 Jahren können Zwischenprüfungen mit farblicher Kennzeichnung am Gürtel
(Querstreifen in der Farbe des nächsten Gürtelgrades) durchgeführt werden, z.B. nach der 1. bestandenen Zwischenprüfung
ein gelber Querstreifen.
Bei der 2. Prüfung, der Prüfung zum 9. Kyu, zwei gelbe Querstreifen. Bei der Prüfung zum 8. Kyu den gelben Gurt.
Bei der 3. Zwischenprüfung einen orangenen Querstreifen auf dem gelben Gurt usw. Die letzte Zwischenprüfung liegt
zwischen dem grünen und dem blauen Gurt. Die Zwischenprüfungen sind eine Empfehlung an die Vereine, kein »Muss«.
Die Wartezeit bei Kindern beträgt beim 8. bis 1. Kyu 5 Monate. Ein Unterschreiten der Vorbereitungszeit kann bei herausragenden Leistungen bis zur Hälfte verkürzt werden.
Bitte beachten Sie hierzu die: DKV Verfahrensordnung für das Prüfungswesen
DAN-Prüfung
Ein Unterschreiten der Vorbereitungszeit kann bei herausragenden Leistungen
bis zur Hälfte verkürzt werden.
Gürtelgrad | Gürtelfarbe | Vorbereitungszeit/Mindestalter |
Junior-Dan | schwarz-rot | 12. Lebensjahr vollendet |
1. DAN | schwarz | 1 Jahr / 16. Lebensjahr vollendet |
2. DAN | schwarz | 2 Jahre / 18. Lebensjahr vollendet |
3. DAN | schwarz | 3 Jahre |
4. DAN | schwarz | 4 Jahre |
5. DAN | schwarz | 5 Jahre |
6. DAN | schwarz | 45. Lebensjahr vollendet |
7. DAN | schwarz | 50. Lebensjahr vollendet |
8. DAN | schwarz | 60. Lebensjahr vollendet |
Info zu Dan-Anträgen:
Eine Kopie des Dan-Antrages (bis 4. Dan) an den jeweiligen KVBW Prüferreferenten der Stilrichtung senden.
Hinweis für die Anmeldung zu einer Dan-Prüfung:
Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung für Prüfungen 1. – 4. DAN kann auch online erfolgen,
hier der Link zum Anmeldeportal des DKV.